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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Bodenwunder Deutschland GmbH (BW)

 

1.       Geltung der Bedingungen

         Sämtliche Geschäftsabschlüsse von BW erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Bestellern, die von BW nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unwirksam.

2.       Angebot und Vertragsschluss

2.1     Angebote von BW sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn BW Kataloge, Informationen (Preise, technische Dokumentationen, Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, etc.) zur Verfügung stellt. Es handelt sich in der Regel um branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, diese Informationen werden ausdrücklich (schriftlich) als verbindlich (Vertragsinhalt) ausbedungen.

2.2     Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Anbot. Die Annahme durch BW erfolgt entweder schriftlich oder durch Übermittlung/Lieferung der Ware an den Besteller.

3.       Preisstellung

3.1     Die von BW angebotenen Preise und sonstigen zur Preisbildung erforderlichen Angaben sind 21 Tage ab Bekanntgabe (Datum) verbindlich.

3.2     Wesentliche Änderungen der Kostenbestandteile der Ware (Energiekosten, Transportkosten, Lohnkosten, Materialkosten udgl.) berechtigen zur angemessenen Preisanpassung durch BW.

4.       Eigentumsvorbehalt

4.1     BW behält sich ausdrücklich das Eigentum an der gelieferten Ware vor; dies bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller. 

4.2     Die Verpfändung, Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware durch den Besteller oder sonstigen Dritten ist unzulässig. Der Besteller oder sonstige Dritte ist verpflichtet, sämtliche Rechte von BW beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.

4.3     Sämtliche Ansprüche, Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen BW Eigentumsrechte zustehen, tritt hiermit der Besteller zur Sicherung an BW ab. BW nimmt die Abtretung hiermit an.

5.       Sachmängel

5.1     Die Mängelansprüche des Bestellers sind nur dann wirksam, wenn der Besteller seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Jeder Mangel ist umgehend BW schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die ordnungsgemäße Mangelanzeige, ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und oder Haftungsansprüchen ausgeschlossen.

5.2     Im Fall einer mangelhaften Lieferung hat BW das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) erfolgt. BW ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller darf jedoch, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

6.       Zahlungsbedingungen

6.1     Zahlungen sind – es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung - innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

6.2     Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens oder sonstigen Schaden bleibt davon unberührt. unberührt.

6.3     Ist der Besteller in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so behält sich BW vor, alle sonstigen Forderungen gegen den Besteller fällig zu stellen.

6.4     Die Aufrechnung von Forderungen des Bestellers gegen Forderungen von BW ist nur im Fall von rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen des Bestellers zulässig.

7.       Sonstige Ansprüche

7.1     Die Haftung aus Schadenersatz wird für den Fall leicht fahrlässigen Verhaltens (es sei denn, es handelt sich um Personenschäden) ausgeschlossen. Der Höhe nach ist die Haftung mit der Höhe des Auftragsvolumens begrenzt.

7.2     Sonstige oder weitergehende Ansprüche des Bestellers sind gegenüber BW ausgeschlossen.

7.3     BW haftet nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Warte selbst entstanden sind. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

8.       Geheimhaltung 

         Sämtliche Informationen, Unterlagen, Hinweise, Gutachten, udgl., die diesem Vertragsverhältnis zugrunde liegen, gelten als vertraulich (Geschäftsgeheimnis). Ungeachtet dessen sind die den datenschutzrechtlichen Grundlagen (insbesondere DSGVO) enthaltenen Verpflichtungen einzuhalten

9.       Anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit und Übertragbarkeit der Vertragsrechte

9.1     Es gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

9.2     Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und/oder Scheckprozesses ist der Geschäftssitz von BW Gerichtsstand. BW behält sich vor, am Sitz des Bestellers zu klagen.

9.3     Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsverbindungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

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